UVV-Unfallverhütungsmaßnahmen & Abgasuntersuchung Head Effekt
In Deutschland ist eine jährliche überprüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften vorgeschrieben, die durchgeführte Prüfung wird mit einer Plakete angezeigt.

Bei Treibgasstaplern ist eine jährliche Treibgasanlagenprüfung (Über- oder Unterdruckverfahren) vorgeschrieben.
Bei Treibgasstaplern ist eine halbjährliche Abgasuntersuchung vorgeschrieben. Der CO-Gehalt im Teillast- und Volllastbetrieb ist auf ein Minimum zu reduzieren.

Der Gabelstapler mit Dieselverbrennungsmotor ist eine jährliche Abgasuntersuchung vorgeschrieben. Grundlage hierfür ist die TRGS 554. (Die Schwärzungszahl bei Volllast- und Teillastbetrieb ist ausschlaggebend)

Unsere Servicetechniker sind sachkundig und auf die Motor-Technik der Flurförderfahrzeuge ausgebildet. Sie beherrschen den Umgang mit Messanlagen und stellen Ihnen Ihre Motoren auf einen niedrigen CO-Wert und Schwärzungswert im Abgas ein.

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