In Deutschland ist eine jährliche überprüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften vorgeschrieben, die durchgeführte Prüfung wird mit einer Plakete angezeigt.
Bei Treibgasstaplern ist eine jährliche Treibgasanlagenprüfung (Über- oder Unterdruckverfahren) vorgeschrieben.
Bei Treibgasstaplern ist eine halbjährliche Abgasuntersuchung vorgeschrieben. Der CO-Gehalt im Teillast- und Volllastbetrieb ist auf ein Minimum zu reduzieren.
Der Gabelstapler mit Dieselverbrennungsmotor ist eine jährliche Abgasuntersuchung vorgeschrieben. Grundlage hierfür ist die TRGS 554. (Die Schwärzungszahl bei Volllast- und Teillastbetrieb ist ausschlaggebend)
Unsere Servicetechniker sind sachkundig und auf die Motor-Technik der Flurförderfahrzeuge ausgebildet. Sie beherrschen den Umgang mit Messanlagen und stellen Ihnen Ihre Motoren auf einen niedrigen CO-Wert und Schwärzungswert im Abgas ein.
Sind Sie bei uns Kunde, so werden Sie regelmäßig von uns fristgerecht benachrichtigt.
Bei Treibgasstaplern ist eine jährliche Treibgasanlagenprüfung (Über- oder Unterdruckverfahren) vorgeschrieben.
Bei Treibgasstaplern ist eine halbjährliche Abgasuntersuchung vorgeschrieben. Der CO-Gehalt im Teillast- und Volllastbetrieb ist auf ein Minimum zu reduzieren.
Der Gabelstapler mit Dieselverbrennungsmotor ist eine jährliche Abgasuntersuchung vorgeschrieben. Grundlage hierfür ist die TRGS 554. (Die Schwärzungszahl bei Volllast- und Teillastbetrieb ist ausschlaggebend)
Unsere Servicetechniker sind sachkundig und auf die Motor-Technik der Flurförderfahrzeuge ausgebildet. Sie beherrschen den Umgang mit Messanlagen und stellen Ihnen Ihre Motoren auf einen niedrigen CO-Wert und Schwärzungswert im Abgas ein.
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